FWG fordert Ende der Baupläne am Adam-Krafft-Weg

Pläne eines Investors, im Bereich Schmückebergsweg und Adam-Krafft-Weg Wohnhäuser zu errichten, haben in den vergangenen Monaten für große Diskussionen  in der Bevölkerung gesorgt. Nachdem nun alles Für und Wider erörtert ist, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt sind, und vor allem auch ein geologisches Gutachten vorliegt, fordert die Freie Wählergemeinschaft (FWG), dass die Stadtverordnetenversammlung am 18. Oktober das Verfahren beendet.

Wir dokumentieren Antrag und Begründung:

 

Die beantragte „Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 31 zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets im Bereich Schmückebergsweg / Adam-Krafft-Weg“ wird negativ beschieden. Der Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2009 wird aufgehoben.

 

Begründung:

Aus Sicht der Fraktion der FWG Homberg (Efze) ist die Sache entscheidungsreif.

Völlig unabhängig von der Person des Antragstellers und der Art einer möglichen Bebauung wird durch die Vorlage der geologischen Gutachten deutlich, dass das Hanggrundstück für eine Bebauung ungeeignet ist.

Das Risiko eines möglichen Hangrutsches im Bereich Schmückebergsweg und Adam-Krafft-Weg besteht mit unabsehbaren Folgen für Personen und der bereits vorhandenen Wohnbebauung sowie der Infrastruktur.

Bebauungspläne haben die Aufgabe Konflikte zu bewältigen und nicht zusätzlich zu verstärken.

Das Verfahren muss daher umgehend beendet werden.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass eine Bebauung am Ortsrand auch dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenbereichsentwicklung“ widerspricht.

Außerdem wurde die bereits mehrfach gestellte Frage nach dem Nutzen dieser Änderung des Bebauungsplanes für die Stadt Homberg (Efze) bisher nicht beantwortet.

Nach den der FWG-Fraktion vorliegenden Unterlagen ist ein solcher Nutzen für die Stadt nicht vorhanden.

Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das Gebot, erforderliche Planungen zu veranlassen (Planungspflicht), knüpft an das Verbot an, nicht erforderliche Planungen zu unterlassen.

Quelle im Ratsinformationssytem der Stadt: [hier klicken]

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Aktuelle Ergänzung:

Bei der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Oktober hat Bürgermeister Dr. Ritz mitgeteilt, dass der Investor seine Baupläne an dem betroffenen Grundstück nicht weiter verfolge, da ihm ein einvernehmliches Verhältnis mit Stadt und Nachbarschaft wichtig sei. Der Stadtverordnetenvorsteher äußerte seine Hoffnung, dass ein anderes, besser geeignetes Grundstück für dieses Vorhaben in Homberg gefunden wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat im Anschluss die Aufstellungsbeschlüsse aus 2009 für den Bebauungsplan und auch den Flächennutzungsplan einstimmig aufgehoben.

 

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