Ohne parlamentarische Debatte wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2011 die Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. CDU, SPD und FDP stimmten dafür, Die Grünen und die FWG enthielten sich der Stimme.
Was es zum Nachtragshaushalt zu sagen gibt und warum sich die FWG der Stimme enthalten hat, können sie nachfolgend lesen.
Zusammen mit dem 2. Bericht über den Haushaltsvollzug lag der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2011 die Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2011 zur Beschlussfassung vor.
Kernaussagen der Nachtragssatzung sind:
a) Gestiegene Erträge um 1 Millionen Euro
b) Gestiegene Ausgaben um 700 Tausend Euro
c) Verminderter Fehlbedarf um 300 Tausend Euro
d) Keine Neuverschuldung
Betrachtet man nur dies, kann man eigentlich nichts zu meckern haben. Es hätte schlimmer kommen können. Ob man allerdings zukünftig mit jährlich steigenden Erträgen rechnen kann, hält die FWG für unwahrscheinlich.
Schaut man sich die Ertragssteigerung im Nachtragshaushalt an, so resultiert sie im Wesentlichen aus Zuschüssen und einem höheren Gemeindeanteil an Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei leeren Kassen von Bund und Land können solche Zahlungen zukünftig auch mal ausbleiben.
Was uns zukünftig aber sicher bleibt sind die gestiegenen Kosten.
Zum vorliegenden Nachtrag hier nur einige Anmerkungen:
1) Wie schon im Haushalt fehlt auch im Nachtraghaushalt innerhalb des Gesamtfinanzhaushalts der Anfangsbestand des Finanzmittelbestands.
Um über einen Haushalt befinden zu können, ist es aber unbedingt notwendig zu wissen, wie viele Schulden tatsächlich vorhanden sind.
Der Grad der tatsächlichen Verschuldung muss in der Haushaltssatzung ersichtlich sein.
2) Positiv wird hervorgehoben, dass es keiner Neuverschuldung bedarf.
Dies ist aber nur so, weil Mittel aus dem Sofortprogramm Abwasser zur Finanzierung anderer Investitionen verwendet wurden.
Das Geld wird uns also spätestens im nächsten Jahr fehlen, wenn die Abwasserbaumaßnahme in Rodemann durchgeführt wird.
Dann wird die Finanzierung vermutlich über Kassenkredite erfolgen müssen.
Die Neuverschuldung wird mit zeitlicher Verzögerung erfolgen.
3) Die Kosten für die Installation einer Fotovoltaikanlage in der Homberger Kläranlage werden in der Investitionsübersicht mit 88.500 Euro angegeben.
Hierbei handelt es sich um Bruttobeträge. Nicht berücksichtigt wurde, dass die Stadt als umsatzsteuerlicher Unternehmer gegenüber dem Finanzamt einen Vorsteuererstattungsanspruch in Höhe von ca. 13.000 Euro hat.
Nur der geminderte Betrag hätte in der Übersicht ausgewiesen werden dürfen.
Die Kreisstadt Homberg (Efze) schließt das Haushaltsjahr 2011 mit einem Fehlbedarf im Ergebnishaushalt von über 2,5 Millionen Euro ab. Das ist sicher kein Grund zum Feiern.
Aber wir sollten den Kopf nicht in Straußenmanier in den Sand stecken. Das Problem der Staatsverschuldung ist nicht neu. Schon vor über 2000 Jahren forderte der römische Staatsmann Markus Tullius Cicero: „Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden.“
Gleiches fordert die FWG für den Homberger Haushalt.
Mit der Aufstellung der Haushaltssatzung 2012 und dem Haushaltssicherungskonzept 2012 liegt in den nächsten drei Monaten eine Mammutaufgabe vor Verwaltung und Fraktionen.
Deshalb fordert die FWG, dass die diesbezügliche gemeinsame Arbeit unverzüglich beginnen muss.
Auch die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung sollte ihre Arbeit schon bald aufnehmen.
Da der dem Nachtrag zu Grunde liegende Haushalt bereits in der letzten Legislaturperiode – also ohne die FWG Homberg (Efze) – beschlossen wurde, wird durch die FWG weder Zustimmung noch Ablehnung zum Nachtragshaushalt erfolgen.
Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass gemäß § 98 HGO überhaupt kein Nachtragshaushalt hätte aufgestellt werden müssen.
Die Stadtverordneten der FWG haben sich daher der Stimme enthalten.
Achim Jäger
Fraktionsvorsitzender
FWG Homberg (Efze)
jaeger-homberg@t-online.de