Bürgerbegehren: Informationen zu den Ablehnungsgründen

Bürgermeister Martin Wagner hat dem Magistrat zwei Stellungnahmen vorgelegt, wonach das Bürgerbegehren unzulässig sei. Es werden zwei Begründungen genannt.

1.
Die Zuordnung von Stellvertretern und Vertrauensleuten sei nicht eindeutig
erkennbar

Antragsmuster des Hessischen Landeswahlleiters für Bürgerbegehren
Antragsmuster des Hessischen Landeswahlleiters für Bürgerbegehren
Auflistung auf den Homberger Unterschriftenlisten:  Spalten statt Zeilen
Auflistung auf den Homberger Unterschriftenlisten: Spalten statt Zeilen

2.
Der Kostendeckungsvorschlag sei ungenügend

„Kein Kostendeckungsvorschlag ist selbstverständlich fällig, wenn die geforderte Realisierung kein Geld kostet oder preiswerter ausfällt als vom Rat bereits im Haushalt veranschlagt. Das gilt erst recht, wenn man den kompletten Verzicht auf eine Maßnahme fordert.“

Zitat aus www.buergergesellschaft.de , herausgegeben von der „Stiftung MITARBEIT“ in Kooperation mit der »Stabsstelle Moderner Staat – Moderne Verwaltung« des Bundesinnenministeriums.

 

Diese Information als Flugblatt: zum Ausdrucken und Verteilen oder Weitermailen. Hier klicken.

 

 

Kommentar verfassen

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..