Bürgermeister Martin Wagner hat dem Magistrat zwei Stellungnahmen vorgelegt, wonach das Bürgerbegehren unzulässig sei. Es werden zwei Begründungen genannt.
1.
Die Zuordnung von Stellvertretern und Vertrauensleuten sei nicht eindeutig erkennbar


2.
Der Kostendeckungsvorschlag sei ungenügend
„Kein Kostendeckungsvorschlag ist selbstverständlich fällig, wenn die geforderte Realisierung kein Geld kostet oder preiswerter ausfällt als vom Rat bereits im Haushalt veranschlagt. Das gilt erst recht, wenn man den kompletten Verzicht auf eine Maßnahme fordert.“
Zitat aus www.buergergesellschaft.de , herausgegeben von der „Stiftung MITARBEIT“ in Kooperation mit der »Stabsstelle Moderner Staat – Moderne Verwaltung« des Bundesinnenministeriums.
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