Vorgelegte Gutachten nicht stichhaltig

Die Freie Wählergemeinschaft Homberg (FWG) tritt dafür ein, dass eine für die Entwicklung Hombergs so schwerwiegende Entscheidung wie die Gestaltung des Kasernengeländes nur nach ausführlicher Diskussion und breiter Einbeziehung der Bevölkerung getroffen werden darf. Daher unterstützt sie das Bürgerbegehren als Zeichen gelebter Demokratie.

Die beiden vom Bürgermeister beauftragten Gutachten bemängeln, dass das Bürgerbegehren nicht der Anforderung der Unterbreitung eines Kostendeckungsvorschlags (§ 8b Abs.3 S. 2 HGO) genügen würde, da überhaupt keine diesbezüglichen Angaben gemacht wären. Auch sei auf den Unterschriftenlisten die Stellvertreter-Bezeichnung zu den Vertrauenspersonen unzulässig, da nicht deutlich erkennbar sei, welcher Stellvertreter welcher Vertrauensperson zuzuordnen sei.

Die FWG sieht in der Aufdeckung vermeintlich formaler Mängel eine perfekte Inszenierung des Bürgermeisters, die ungeliebte Bürgerbeteiligung abzuwürgen und dennoch den Anschein von Demokratie zu wahren.

Die beauftragten Juristen haben das vermeintliche Haar in der Suppe gefunden und jetzt kann der Bürgermeister mit großem Bedauern äußern, dass er die Bürger ja sehr gern gefragt hätte, jetzt aber leider nicht mehr dürfe. Dieses Verhalten ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.

Nach Auffassung der FWG genügt das Bürgerbegehren den formalen Voraussetzungen des Gesetzes!

In der Begründung sind die Initiatoren ausführlich auf die Kostensituation eingegangen. Sie haben ausgeführt, dass nach ihrer Ansicht die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum Ankauf des Kasernengeländes zu geringeren finanziellen Belastungen der Stadt führen würde und keine Mehrkosten verursacht. Damit haben sie mehr gesagt als von der „Stiftung MITARBEIT“ in Kooperation mit der »Stabsstelle Moderner Staat – Moderne Verwaltung« des Bundesinnenministeriums gefordert:

„Kein Kostendeckungsvorschlag ist selbstverständlich fällig, wenn die geforderte Realisierung kein Geld kostet oder preiswerter ausfällt als vom Rat bereits im Haushalt veranschlagt. Das gilt erst recht, wenn man den kompletten Verzicht auf eine Maßnahme fordert“ (Zitat aus www.buergergesellschaft.de).

Auch stehen die Stellvertreter in direkter Zuordnung zu den Vertrauenspersonen. Die gewählte Zuordnung entspricht dem Antragsmuster des Hessischen Landeswahlleiters für Bürgerbegehren.

Unabhängig davon, ob sich die Hombergerinnen und Homberger am Ende für oder gegen den Ankauf des Kasernengeländes aussprechen würden: Wichtig ist, dass die Homberger Bevölkerung umfassend informiert, direkt einbezogen und beteiligt wird.

Durch einen ablehnenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 30.08.2012 werden die Homberger Wähler ihrer demokratischen Rechte beraubt und die Initiatoren des Bürgerbegehrens in einen langwierigen und kostenintensiven Rechtstreit gezwungen.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann vermieden werden, wenn die Fraktionen von CDU und SPD den Bürgerwillen akzeptieren und sich am Donnerstag für die Durchführung des Bürgerentscheids aussprechen.

Achim Jäger
Fraktionsvorsitzender

Information zu den Ablehnungsgründen (pdf)

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