Sehr schwer getan haben sich die Stadtverordneten am vergangenen Donnerstag mit ihrer Entscheidung, die Homberger Schirnen wieder zu verkaufen. Auch innerhalb der Fraktion der FWG hatte es dazu lange und sehr tiefgehende Diskussionen gegeben. Aus den Reihen der FWG brachte es der Stadtverordnete Helmut Koch auf den Punkt: „Wenn jemand in der Homberger Altstadt investieren will, dann sollte man ihm den roten Teppich ausrollen!“
Auch wenn Einigkeit darin besteht, dass jede private Investition zu begrüßen ist gab es doch unterschiedliche Ansichten dazu, ob die Stadt die Schirnen verkaufen sollte. Sie waren ja gerade erst vor drei Jahren gekauft worden von der Stadt mit dem Argument, die Stadt müsse über diese wichtige Immobilie die Kontrolle behalten, auch für eine eventuelle Vermietung. Ein gezieltes Stadtmarketing könnte finanzstarken Investoren viele andere Vorschläge machen, steht doch gegenüber am Marktplatz eine halbe Häuserzeile zum Verkauf und zur Vermietung leer.
Fraktionsvorsitzender Achim Jäger griff in seiner Rede die Argumente auf, die vor drei Jahren zum Kauf der Schirnen durch die Stadt geführt hatten:
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>> Unsere Schirnen am Marktplatz sind Bestandteile des einmaligen Ensembles „Marktplatz – Schirnen – Kirche“. Die Schirnen sind die Homberger Besonderheit – ein Alleinstellungsmerkmal, das es zu vermarkten gälte.
Gebaut als Subkonstruktion für die am Hang stehende Marienkirche, gebaut damit um die Kirche ein Kirchplatz entstehen kann, sind sie das wesentliche und verbindende Element zwischen Marktplatz und Kirche. Ihre tonnenförmigen Gewölbe geben der Kirche Halt; in einem Segmentbogen sind die Gewölbe auf den Turm der Marienkirche ausgerichtet – eine statische Meisterleistung, die auf alte römische Techniken zurückgeht. Näheres dazu kann man in den interessanten Veröffentlichungen von Herrn Georg Ritter oder Herrn Professor Großmann nachlesen.
Die Schirnen waren zum Markt hin vermutlich ursprünglich offen. Jedoch bereits 1596, also noch vor dem 30-jährigen Krieg, wurden sie durch Steinmetz Schilling aus Remsfeld zugemauert und erhielten Fenster und Türen. Markant und noch vielen älteren Homberger in Erinnerung sind die hölzernen Vorbauten mit schiefergedeckten Dächern, die sogenannten Hütten (siehe Bild Wichard von 1831)
Seit vielen Jahren ist die Schirnendiskussion fester Bestandteil von Sitzungen der Homberger Stadtverordnetenversammlung. Gekauft wurden sie 2014, nach heftiger Debatte. Die Mehrheit dieses Parlaments sprach sich für einen Ankauf aus, weil
- so die komplizierte Eigentumssituation Kirchplatz – Marktplatz entspannt wurde,
- mögliche durch die Kirchplatzsanierung verursachte Baumängel hätten untersucht werden können,
- ein solch Stadtbild prägendes Gebäude sich im städtischen Eigentum befinden muss,
- und nur so die Stadt Einfluss auf die künftige Nutzung nehmen kann.
Einen Dönerimbiss oder eine Shishabar in den Schirnen sollte es zukünftig nicht mehr geben.
So weit so gut, der Kauf ist erfolgt!
Jetzt sollen die Schirnen wieder verkauft werden, allerdings weit unter unserem Ankaufspreis. Gerade drei Jahre ist es her, dass die Stadt 51.000€ ausgegeben hat. Eine solche Immobilie, denkmaltechnisch brisant und statisch sensibel für den darüber liegenden Platz mit der Kirche, muss in städtischer Hand bleiben.
Nun liegen Angebote für lediglich 10.000 Euro bzw. 1 Euro vor. Die Stadt zahlt also kräftig drauf und verliert wieder den Einfluss auf diese Immobilie, den sie sich doch gerade teuer erkauft hat.
Ich sage deutlich: Die Schirnen müssen im städtisches Eigentum sein! Das habe ich 2014 gesagt, dass gilt für mich auch heute.
Sollte sich die Mehrheit dieses Hauses dennoch für einen Verkauf entscheiden, so muss dieser zumindest zum ursprünglichen Ankaufspreis erfolgen. Es ist wenig sinnvoll eine versteckte Subvention zu geben; vielmehr ist der Verkauf unter Wert (wir hatten 2014 ein Gutachten dazu vorliegen) ein unlauterer Eingriff der öffentlichen Hand in den freien Wettbewerb.
Sollte heute dennoch der Verkauf beschlossen werden, so ist zunächst egal, ob die Entscheidung für ein Eiscafé oder eine Creperie fällt. Beide Konzepte sind ähnlich. Bei der Ausarbeitung des Kaufvertrages sollten aber auf jeden Fall klare Auflagen erteilt werden:
- Bauauflagen insbesondere des Denkmalschutzes,
- der Nachweis der Finanzierung als Voraussetzung des Eigentumsübergangs,
- eine Regelung über einen eventuell notwendigen Rückkauf mit Angabe eines gestaffelten oder abgezinsten Preises
Ich bitte Sie, wenn Sie sich für den Verkauf entscheiden, das zu beherzigen. Ich plädiere jedenfalls dafür, die Schirnen nicht zu verkaufen. <<
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Die Stadtverordnetenversammlung hat den Verkauf ohne weitere Auflagen mit 7 Neinstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.