In der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011 stellt die Freie Wählergemeinschaft Homberg (Efze) ihren Antrag „Energiekonzept Homberg (Efze) 2022“ zur Abstimmung.
Die vielfältigen Diskussionen der vergangenen Wochen haben gezeigt: Bei der von der Bundesregierung beschlossenen Umstellung der Energieerzeugung auf klimaneutrale Quellen ist die aktive Mitwirkung der Kommunen unabdingbar. Das werden auch die Ergebnisse des demnächst zu erwartenden Energiegipfels der hessischen Landesregierung bestätigen.
Um eine zügige Umsetzung dieser breit getragenen energiepolitischen Zielsetzungen in Homberg (Efze) zu erreichen, wünscht sich die FWG ein entschiedenes Engagement der städtischen Gremien und der Kraftstrombezugsgenossenschaft (KBG). Gerade die Mitwirkung der KBG ist erforderlich, da sie seit Jahren erfolgreich unter Beweis stellt, dass sie zum Wohle der Homberger Bevölkerung arbeitet und daher bestens als Mitinitiator eines kommunalen Energiekonzepts geeignet ist.
Die Fraktion der FWG Homberg (Efze) beantragt daher:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg(Efze) möge beschließen, den Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der Kraftstrombezugsgenossenschaft Homberg (Efze) ein „Energiekonzept Homberg 2022“ für die Stadt und ihre Stadtteile zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis zum 1.April 2012 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das „Energiekonzept Homberg 2022“ sollte folgendes beinhalten:
- die Bestandsaufnahme/-abschätzung des privaten, gewerblichen und öffentlichen Energieverbrauchs
- die Ermittlung von wirtschaftlich sinnvollen Energiesparpotentialen
- die Definition von Energiesparzielen
- die Erarbeitung von Vorschlägen zur Reduzierung des Energieverbrauchs (z.B. finanzielle Anreize)
- die Abschätzung von Potentialen zur wirtschaftlichen Nutzung erneuerbarer Energiequelle (Windkraftpotentiale, PV-Potentiale, Geothermiepotentiale, Biomassepotentiale u.a.)
- die Erarbeitung von Zielen zur Erzeugung regenerativer Energien
- die Erarbeitung von Beteiligungsformen für Bevölkerung und Ortsbeiräte an Planung und Realisierung des Energiekonzepts Homberg 2022
Begründung:
- Nach der Atomkatastrophe in Japan im Frühjahr 2011 ist der Verzicht auf Atomkraftwerke und die Umstellung der Energieerzeugung auf klimaneutrale Quellen von der Bundesregierung beschlossen worden und wird von einer breiten Mehrheit in den Parlamenten und in der Bevölkerung unterstützt. Bis 2022 sollen bundesweit alle Atomkraftwerke stillgelegt werden.
- Die wichtigste Maßnahme zur sog. „Energiewende“ ist die Energieeinsparung. Des halb müssen auf der kommunalen Ebene wirtschaftlich sinnvolle Energiesparpotentiale ausgelotet werden, um daraus letztlich auch regionale Energieerzeugungsziele ableiten zu können. Gemeinsam mit dem ortsansässigen Energieversorger KBG muss auch darüber beraten werden, ob und wie Energiesparprogramme von Bund und Land auf kommunaler Ebene (über das bestehende Angebot hinaus) durch Beratung und finanzielle Unterstützung gefördert werden können.
- Aus der Abschätzung von Energiesparzielen soll auf kommunaler Ebene ein Energieerzeugungsplan erarbeitet werden, der insbesondere auf die wirtschaftliche Erschließung erneuerbarer Energiequellen abzielt.
- Die regenerative Energieerzeugung soll nach bundespolitischen Vorgaben bis 2022 auf mindestens 35 % ausgebaut sein, mittelfristig (2050) sogar auf 80%. Diese bundespolitische Zielsetzung muss notwendigerweise im ländlichen Raum deutlich höhere Erzeugungsquoten (im Verhältnis zum Verbrauch) aufweisen, um den Energiebedarf der Ballungsregionen zu decken. Z.B. 100% Strom aus erneuerbaren Energiequellen (rechnerisch) für Homberg bis 2022 ist deshalb ein gesamtgesellschaftlich realistisches Ziel.
- Dabei ist von Bedeutung, dass zur langfristigen Absicherung der Energieversorgung (über den Zeitrahmen der Einspeisevergütung nach EEG hinaus) ein Energiemix gewährleistet sein muss, der die witterungsbedingten Schwankungen, insbesondere bei Wind und PV, so weit wie möglich ausgleicht.
- Windenergie muss in dieser energiepolitischen Konzeption die zentrale Rolle einnehmen. Moderne Windkraftanlagen können inzwischen auch in Mittelgebirgslagen wirtschaftlich betrieben werden und die Hauptlast der regenerativen Energieversorgung tragen. Hier hat die Stadt Homberg erheblichen Nachholbedarf.
- Bei der anstehenden Überarbeitung des Flächennutzungsplans müssen deshalb mit besonderer Dringlichkeit zusätzliche Sonderbaugebiete für Energienutzung nach fachlichen Eignungskriterien geprüft und ausgewiesen werden.
- In diesen Prozess müssen die Ortsbeiräte und weitere gesellschaftliche Gruppen (Naturschutzverbände) aktiv eingebunden werden.
- Viele Praxisbeispiele zeigen, dass die dezentrale Energieerzeugung neben grundlegenden Sicherheits- und Umweltvorteilen auch deutliche Beiträge zur Verbesserung der Wertschöpfung im ländlichen Raum bringt. Es muss daher Ziel der Kommunalpolitik sein, die Erträge aus der Verpachtung von Flächen sowie der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen soweit wie möglich „vor Ort“ zu halten. In enger Kooperation mit der KBG und den örtlichen Banken sollten deshalb Formen der Bürgerbeteiligung (z.B. Energiegenossenschaften) entwickelt und umgesetzt werden.
gez. Achim Jäger gez. Dietmar Groß
(Fraktionsvorsitzender) (FWG AG Erneuerbare Energien)
Download: Energiekonzept 2022 05.11.2011