„Engelapotheke“: Die für Dumm verkauften Stadtverordneten

Eine Homberger Posse in fünf Akten –

Die „Genehmigung von zwei Grundstückskaufverträgen vom 15. März 2011 und vom 7. April 2011 über den Erwerb von Hof- und Gebäudeflächen „Marktplatz 16““ verbirgt sich unter Tagesordnungspunkt 7 der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 10. November 2011.

Völlig unspektakulär, so scheint es auf den ersten Blick.

Das schöne Fachwerkgebäude der früheren Engelapotheke soll zu Zwecken der Stadtentwicklung durch die Kreisstadt Homberg (Efze) zum Preis von 75.000 Euro erworben werden. Die Erläuterungen zur Sitzungseinladung versprechen die Förderfähigkeit aus Mitteln des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau in Hessen, wenn die Fläche in eine Stadtumbaumaßnahme nach den Vorschriften des Baugesetzbuches eingebunden wird.

Verträge und ein Wertgutachten dürfen die Stadtverordneten erstmals am Abend des 08.11.2011 einsehen.

Kritische Fragen sind wohl nicht erwünscht. Die Zustimmung wird erwartet.

Die Fraktion der FWG Homberg (Efze) wird dieses Spiel jedoch nicht mitmachen.

Die Chronologie des Grundstückserwerbs stellt sich für die FWG, die erst seit April 2011 im Parlament sitzt, als Posse in fünf Akten dar:

Erster Akt

Im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs am 16.06.2011 teilte der Bürgermeister den Fraktionsvorsitzenden, dem Stadtverordnetenvorsteher und dem ersten Stadtrat mit, dass ihm das Gebäude Marktplatz 16 für den günstigen Kaufpreis von 75.000 Euro befristet bis zum 31.08.2011 zum Kauf angeboten worden wäre.

Zweiter Akt

Im Rahmen des interfraktionellen Gesprächs vom 27.06.2011 erfolgte die Besichtigung des Gebäudes. Bürgermeister Wagner teilte dabei mit, dass eine Entscheidung bis zum 31.08.2011 fallen müsse, sonst würde die Eigentümerin die Sache an einen Grundstücksmakler übergeben. Teile des Grundstücks würden für den Bau des Einkaufszentrums Marktplatz-Ost benötigt. Der Kauf solle als sogenannter Vorratskauf über die Hessische Landgesellschaft (HLG) abgewickelt werden.

Dritter Akt

Als das interfraktionelle Gespräch am 15.09.2011 schon fast beendet war, wurde der Bürgermeister gefragt, ob das Haus Engelapotheke bereits angekauft sei. Die Antwort des Bürgermeisters lautete: „Nein“. Die Verkäuferin habe die Frist bis zum 30.09.2011 verlängert. Für die FWG wurde daraufhin erklärt, dass sie den Kauf über die HLG nicht gutheißt. Die Öffentlichkeit wird ausgegrenzt, weil eine Grundstücksbevorratung über die HLG nur der Zustimmung des Magistrats bedarf. Wie das Grundstück genutzt werden könne, wenn es nicht für ein EKZ benötigt werde, sei bisher ebenfalls nicht besprochen worden.

Vierter Akt

In der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 kam es auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu folgendem einstimmigen Beschluss:

„2. Bis zu einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die weiteren Planungen werden keine weiteren Gutachten in Auftrag gegeben, ggf. vergebene Aufträge für Gutachten werden storniert.

Weiterhin werden ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Immobilien erworben und keine projektbezogenen Ausgaben getätigt.“

Ein Kauf durch die HLG, der keiner Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und keiner Unterrichtung in öffentlicher Sitzung bedurft hätte, war damit vom Tisch.

Fünfter Akt

Am 10.11.2011 kann nun die Entscheidung in öffentlicher Sitzung von den Stadtverordneten getroffen werden.

Schaut man sich die Daten der Kaufverträge an, so muss der Inhalt der interfraktionellen Gespräche merkwürdig anmuten:

Bereits am 15. März 2011 und 07. April 2011 wurden die Grundstückskaufverträge abgeschlossen. Vermutlich auf Grund geänderter Mehrheitsverhältnisse nach der Kommunalwahl wurden sie aber bisher nicht ins Parlament eingebracht.

  • Warum werden Gespräche geführt, wenn die Verträge bereits abgeschlossen sind?
  • Warum wird Eilbedürftigkeit suggeriert, wenn die Verträge bereits vorliegen?
  • Warum soll die HLG die Immobilie erwerben, wenn die Stadt dies bereits getan hat?
  • Warum erklärt der Bürgermeister öffentlich, dass er die Immobilie nicht gekauft hat, wenn schon alle maßgeblichen Verträge in seiner Schublade liegen?

Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass die anwesenden Fraktionsvorsitzenden, der erste Stadtrat und der Stadtverordnetenvorsteher vom Bürgermeister vorsätzlich falsch informiert wurden.

Für den Bürgermeister hätte ein Kauf durch die HLG übrigens den Vorteil gehabt, dass die bisherigen Kaufverträge hinfällig gewesen wären und er den frühen Abschlusszeitpunkt der Verträge nicht hätte erklären müssen. Zu beachten ist hier noch, dass der erste Vertrag am 15.03.2011, also noch vor dem Stadtverordnetenbeschluss für das Einkaufszentrum Marktplatz-Ost, abgeschlossen wurde. Auf eine Erklärung des Bürgermeisters kann man gespannt sein.

Als Fraktion der FWG kann man vom Verhalten des Bürgermeisters nur maßlos enttäuscht sein. Wer über Monate die Unwahrheit sagt bzw. wichtige Informationen vorenthält, kann kaum auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hoffen. Die Zukunft der interfraktionellen Gespräche wird durch diese Verhaltensweise gefährdet.

Für die Stadtverordnetensitzung am 10.11.2011 gilt:

Bevor eine Zustimmung zu den Grundstückskaufverträgen „Marktplatz 16“ erfolgen kann, sind wichtige Fragen zu klären:

1)     Wie soll das Gebäude von der Stadt Homberg genutzt werden?

Soweit hier vorgetragen wird, dass eine Nutzung im Rahmen des Einkaufszentrums Marktplatz-Ost erfolgen soll ergeben sich folgende Fragen:

a)      Wann werden die Planer / Betreiber des Einkaufszentrums die Immobilie erwerben?

b)      Was passiert mit der Immobilie, wenn kein Einkaufszentrum am Marktplatz gebaut wird?

2)     Wie hoch sind die zu erwartenden Sanierungskosten bei Eigennutzung?

Dass Gebäude verfügt nicht über abgeschlossene Wohnungen, innerhalb der Etagen bestehen unterschiedliche Geschosshöhen (Stufen), es hat eine ungenügende Wärmedämmung, Heizungsanlage und Heizungs- und Versorgungsleitungen müssen vermutlich saniert werden.

3)     Welche Folgekosten sind durch die Eigennutzung des Gebäudes zu erwarten?

4)    Darf eine Kommune, die ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen hat, überhaupt Immobilien zur allgemeinen Grundstücksbevorratung erwerben?

Da bisher keine dieser Fragen beantwortet ist, ist eine Zustimmung zu den Kaufverträgen unverantwortlich.

Achim Jäger
Fraktionsvorsitzender der FWG
jaeger-homberg@t-online.de


Link zu homberg-efze.eu: Unterlagen zur Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011
(zum ersten Mal veröffentlicht – aufgrund eines von der FWG bei der letzten Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Antrags!)

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