Haushalt 2012 – Beantwortung einer Anfrage

Die von der Fraktion der FWG am 23.04.2012 an den Magistrat der Kreisstadt Homberg gerichtete Anfrage zum Thema „Übertragung von Einnahme- und Ausgabenresten“ wurde am 04.05.2012 per E-Mail beantwortet.

Für Investitionen zur Verfügung stehende Ausgabereste in Höhe von mehr als 6,2 Millionen Euro wurden in das Haushaltsjahr 2012 übertragen.

Die eigentlich für diese Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel, liquide Mittel und Bankkredite in Höhe von 2,5 Millionen Euro, wurden in 2011 als „Kassenverstärkungsmittel“ eingesetzt und sind somit nicht mehr vorhanden. Die Finanzierung der in das Jahr 2012 übertragenen Investitionen muss jetzt also durch die Aufnahme zusätzlicher kurzfristiger Kredite (Kassenkredite) erfolgen.

Jetzt wird deutlich, warum im Frühjahr der Höchstbetrag der Kassenkredite um vier Millionen Euro erhöht werden musste.

Deutlich muss gesagt werden, dass eine solche Finanzpolitik leider nicht illegal ist. Bei der momentanen finanziellen Situation der Stadt muss sie aber als unverantwortlich eingestuft werden.

Würde eine Privatperson das z.B. für einen Autokauf geliehene Geld für eine Urlaubsreise einsetzen, dann würde die Bank ihr nachher sicherlich nicht noch einen zusätzlichen Kredit einräumen.

Bedenklich ist, dass die bereits vor Monaten mehrfach angeforderten Informationen zu den Ausgaberesten erst nach schriftlicher Anfrage zur Verfügung gestellt wurden.

Informationen sind unaufgefordert vorzulegen und gehören in die Haushaltssatzung.

 

1)      Welchen Sinn macht eine Jahresplanung (nichts anderes ist ein Haushalt), wenn bis zur Verabschiedung bereits fast die Hälfte des Jahres abgelaufen ist?

Wir fordern die Vorlage des Haushaltsplanes bis spätestens 15. November für das Folgejahr.

 

2)     Die Berichte über den Haushaltsvollzug sind nach 28 GemHVO-Doppik regelmäßig der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Quartalsauswertungen mit Soll und Ist – Vergleichen ist in die Haushaltssatzung aufzunehmen.

 

3)     Erstellung monatlicher Liquiditätsplanungen für das Planjahr

Soll/Ist -Vergleiche sind ebenfalls mit dem Bericht nach 28 GemHVO-Doppik  vorzulegen. Da es sich hierbei um die tatsächlichen Zahlungsströme handelt werden hier die verbrauchten Haushaltsreste zwangsläufig berücksichtigt.

 

4)      Jahresabschlüsse sind innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu erstellen und vorzulegen.

 

Auf die gestellten Fragen erhielten wir folgende Antworten (jeweils Kursiv dargestellt):

1)   Aufstellung der übertragbaren Aufwendungen aus den Planansätzen 2010 und 2011 auf den Stichtag 31.12.2011

 

Die von der FWG angeforderte Aufstellung wurde als Textdatei vorgelegt.

Nach 2012 wurden insgesamt 287.604,52 Euro übertragen.

Größte Einzelpositionen sind Forstkulturen mit 27.781,46 €, Bebauungspläne (Bauverwaltung) mit 50.171,08 €, Untersuchung Altlasten mit 89.950,25 €, Unterhaltung Feld- / Wirtschaftswege mit 12.929,25 € und Zuschüsse Fachwerksanierung mit 15.000,00 €.

 

2)   Aufstellung von übertragbaren überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 21 Abs.3 GemHVO auf den Stichtag 31.12.2011

 

Übertragene überplan- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.S.d. § 21 Absatz 3 GemHVO liegen nicht vor.

 

3)   Aufstellung der übertragbaren investiven Ausgabe- und Einnahmereste der Vorjahre auf den Stichtag 31.12.2011

 

Die Aufstellung der investiven Ausgabe- und Einnahmereste 2011 auf 2012 wurde als Tabelle in Dateiform vorgelegt. Übertragungen von 2010 auf 2011 seien in den Werten 2011 enthalten.

 

Übertragene Einnahmereste                                1.956.128,45 €

 

Übertragene Ausgabereste                                  6.241.977,61 €

 

Zusätzlich wird erläutert, dass inzwischen in vielen Fällen Aufträge erteilt bzw. Rechnungen bezahlt worden seien. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass wegen einer langwierigen Erkrankung eines Mitarbeiters im Bauamt im Jahr 2011 einige Investitionen erst Ende 2011 bzw. im Laufe des Jahres 2012 in Angriff genommen werden konnten.

 

In der letzten Stadtverordnetensitzung wurde erklärt, dass für die Anschaffung von Flächen für eine Photovoltaikanlage investive Ausgabenreste aus 2011 zur Verfügung stehen würden. Der Ausgaberest 2011 in Höhe von ca. 640.000 Euro ist für den Grundstückserwerb im Rahmen des Hochwasserschutzes Mühlhausen vorgesehen. Wenn das Geld jetzt für den Flächenerwerb auf dem Gelände des ehemaligen Standortübungsplatzes ausgegeben wird, dann sollen 2013 und 2014 für den Hochwasserschutz neue Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Bedeutet: Einmal eingestellt – dreimal ausgegeben

a)             der genehmigter Kredit wurde in 2011 für laufende Ausgaben verwandt

b)             Grundstückserwerb für PV-Anlage wird durch einen Kassenkredit finanziert

c)             Finanzierung der für den Hochwasserschutz notwendigen Grundstücke in 2013 und 2014 durch Aufnahme weiterer Kredite.

 

In Anbetracht einer Verschuldung von ca. 70 Millionen Euro ist ein solches Handeln unverantwortlich und unmoralisch.

Hier noch einmal die Fragen und die gegebenen Antworten:

 

a)   Welche investiven Ausgabenreste würden für die Anschaffung von Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes (PV-Anlage) zur Verfügung stehen? Um Angabe der damals genehmigten Investition und des maximalen Übertragungsvolumens wird gebeten.

 

Die im Jahr 2011 genehmigte Investition lautet unter der Nr. 3030200801 Grundstücksankäufe mit einem Betrag von 540.000,- €. Unter Einbeziehung der Investitionsreste aus 2010 i.H.v. 100.785,- € wurden von 2011 nach 2012 insgesamt 640.785,89 € übertragen.

 

 

b)   Wird an dem ursprünglich genehmigten Investitionsvorhaben weiterhin festgehalten? Wie würde dann die Finanzierung der Maßnahme erfolgen, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel für den Flächenerwerb im ehemaligen Bundeswehrgelände verbraucht worden wären?

 

Die ursprünglich im HH 2011 genehmigte Investition hatte Grundstücksankäufe für Renaturierung Hochwasserschutz und Bodenbevorratung (Originaltext im HH) zum Inhalt.

Bei Verbrauch dieser Mittel für Flächenerwerb im ehemaligen BW-Gelände, sollen neue Mittel für vorstehende Investition je teilweise in 2013 und 2014 angesetzt werden.

 

c)   Wurde für die genehmigte Investition des Vorjahres (z.B. 2011) bereits ein Kredit im damaligen Haushaltsjahr aufgenommen und zur Bestreitung anderer Ausgaben verwendet?

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen (§ 2 der HH-Satzung 2011), der vom Landrat i.H.v. 3.608.045,- € genehmigt wurde, ist i.H.v. 2.508.045,- € am Ende des Jahres 2011 aufgenommen worden, der Restbetrag von 1,1 Mio. € bezieht sich auf das „Gaswerkdarlehen“ (ehem.Bauhof im Davidsweg) und wurde noch nicht aufgenommen. Im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips stehen die aufgenommenen Kredite, die noch nicht für Investitionen verausgabt wurden, als Kassenverstärkungsmittel zur Verfügung.

 Achim Jäger, Fraktionsvorsitzender

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