Rede zum Haushaltsentwurf und zum Haushaltssicherungskonzept 2015

(Wir dokumentieren die Rede des Fraktionsvorsitzenden der FWG, Achim Jäger, zum Haushaltsentwurf 2015. Aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2015)

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herrn,

beginnen möchte ich heute mit einem kurzen Zitat aus meiner Haushaltsrede vom April 2014:
„Für das nächste Jahr schreibt der Schutzschirmvertrag ein geringes Defizit und ab 2016 Haushaltsüberschüsse vor.
Wie soll dies erreicht werden, wenn die für 2015 beschlossene Grundsteuererhöhung um 50 Punkte bereits nach 2014 vorgezogen wird?
Müssen wir im nächsten Jahr mit weiteren Steuererhöhungen rechnen?“

Die Antwort lautet ja. Bürgerinnen und Bürger können davon ausgehen, dass die Grundsteuer erneut erhöht wird. Schauen wir uns den Haushaltsentwurf einmal genau an.

Der von der Verwaltung erstellte und vom Magistrat eingebrachte Haushaltsentwurf 2015 hat folgende Eckdaten (Werte 2014 in Klammern):

Fehlbedarf (Ergebnishaushalt) 162.713 € (953.192 €)
Kreditaufnahme (Investitionen) 4.780.000 € (4.515.200 €)
Höchstbetrag der Kassenkredite 6.000.000 € (5.000.000 €)
Steuersatz Grundsteuer A und B 450% (400%)

01.01.2015 31.12.2015
Kredite 54.018.000€ 56.975.000€
Kassenkredite 4.000.000€ 4.651.000€
Verbindl. Leasing 383.000€ 314.000€

58.401.000€ 61.940.000€ + 3.539.000€

Unsere Verbindlichkeiten werden 2015 um 3,5 Millionen Euro steigen. Kredite und Verbindlichkeiten aus Zweckverbänden und den HLG-Projekten sind dabei nicht berücksichtigt.

Kassenkredite
Geplant ist 2015 die Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von 4,6 Millionen Euro. Dafür sollen wir heute eine Ermächtigung von bis zu 6 Millionen Euro beschließen.
Gerade in den letzten Jahren haben wir Kassenkredite in Höhe von 11 Millionen Euro mit der Zuwendung aus dem Schutzschirmvertrag getilgt. Jetzt wird schon wieder die Ermächtigung für die Aufnahme neuer Millionenkredite geschaffen. Müssen es tatsächlich 6 Millionen Euro sein? Gegen einen moderaten Höchstbetrag als Dispositionskredit ist nichts einzuwenden, da die Zahlungsfähigkeit stets gewährleistet sein muss. Kassenkredite dürfen jedoch nicht zur Finanzierung laufender Defizite oder als Ersatz für einen Investitionskredit aufgenommen werden. Zum Jahresende 2015 sollte der Kassenkredit grundsätzlich 0 € betragen. Daher wird auch kein Kreditrahmen von 6 Millionen Euro benötigt.

Verbindlichkeiten (Kredite) und kommunaler Schutzschirm
Die Schulden nähern sich wieder der 70 Millionen-Grenze (inkl. HLG und Zweckverband), dazu kommen noch Rückstellungen von ca. 5 Millionen Euro.

16 Millionen Euro aus dem Schutzschirm und 4 Millionen Euro aus dem Landesausgleichsstock waren die Geschenke der Landesregierung. Mit diesen fast 21 Millionen Euro sollte uns der Schuldenabbau ermöglicht und die Haushaltskonsolidierung erleichtert werden. Tatsächlich haben wir unsere Schulden jedoch nicht nennenswert abgebaut. Die Kreditaufnahmen 2014 und 2015 und die Inanspruchnahme des Kassenkredits zum 31.12.2014 neutralisieren die Zuwendung des Schutzschirmvertrages.  Die 4 Millionen aus dem Landesausgleichsstock sind in dem intransparenten Schattenhaushalt unserer HLG-Projekte verschwunden. Ich halte also fest, wir haben nichts dazu gelernt. Unsere Schulden sind nicht nachhaltig um 16 Millionen Euro gesunken, sondern haben innerhalb von zwei Jahren wieder die ursprüngliche Höhe erreicht.
Das kann nicht Sinn und Zweck der Zuwendung gewesen sein. Soweit ich mich erinnere sind die strengen Vorgaben des Schutzschirmvertrages nur Mittel zum Zweck, um die Verschuldung der Kommunen zu beseitigen. Bei uns klappt das scheinbar nicht! Wir geben immer noch mehr Geld aus, als wir eigentlich können.

Was macht die Kommune wenn die Kasse leer ist? Ganz einfach – sie holt sich neues Geld. Am einfachsten geht das vom Bürger indem die Steuern und Gebühren erhöht werden. Zusätzlich können freiwillige Leistungen, die den Bürgern zugutekommen sollen, eingestellt oder Einrichtungen wie Schwimmbäder, Stadthalle, Dorfgemeinschafthäuser und Sportanlagen geschlossen werden.

Genau auf diesem Weg befinden wir uns.

Grundsteuer
Innerhalb von zwei Jahren wird die Grundsteuer um 100 Punkte auf jetzt 450% erhöht.
Bemerkenswert ist, dass wir vor zwei Jahren bereits eine Grundsteuererhöhung 2015 auf 400% beschlossen hatten. Diese Erhöhung wurde im letzten Jahr um ein Jahr vorgezogen. Jetzt beschließen wir eine nochmalige Erhöhung um 50 Punkte.

Zusätzlich wurde kürzlich eine deutliche Erhöhung der Abwassergebühren beschlossen. Das darf nicht sein. Für das städtische Missmanagement der letzten Jahre darf nicht ausschließlich der Bürger zahlen.

Einer erneuten Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes darf nicht zugestimmt werden.

Aus Sicht der FWG ist dies auch gar nicht notwendig. Presseverlautbarungen der letzten Woche belegen, dass für 2015 mit einem deutlich höheren Steueraufkommen zu rechnen ist. Daher fordern die Wirtschaftswaisen eine Senkung der Steuerbelastung. Und was machen wir? Wir warten die neuen Steuerprognosen, die spätestens im Mai veröffentlicht werden, nicht ab und erhöhen vorab die Steuern.

Die FWG fordert auf eine erneute Erhöhung der Grundsteuermessbeträge zu verzichten.

Auflösung der Forstrücklage, Einnahmen Solarpark
Eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation muss das Ziel von gemeinsamen Anstrengungen sein. Wir aber verbrauchen unsere Arbeitskraft und Energie um auf dem Papier das gesteckte Schutzschirmziel zu erreichen. Was nützen Effekte wie die Auflösung einer Forstrücklage. Auf dem Papier erwirtschaftet man so einen einmaligen Ertrag, der zur Deckung von Ausgaben verwendet werden kann. Tatsächlich gibt es jedoch kein Sparbuch, das das Geld der Forstrücklage enthält. Es gibt keine Rücklage in Geld, sondern nur auf dem Papier. Um Ausgaben leisten zu können, muss also wieder auf Kassenkredite zurückgegriffen werden. Die Verschuldung steigt und der Haushalt wird zusätzlich durch Zinsaufwendungen belastet.

Was nützt der Effekt, dass ich Einnahmen aus einem Solarpark in Höhe von jährlich 75.000 Euro aus dem HLG-Schattenhaushalt in den ordentlichen Haushalt verlagere.
Zwar stehen mir im ordentlichen Haushalt 75.000 Euro mehr zur Verfügung. Tatsächlich fehlt mir dieses Geld jedoch bei der Umsetzung des Erschließungsprojekts in den ehemaligen Kasernen. Die Folge: Dort müssen höhere Kredite aufgenommen werden. Die Verschuldung steigt und der Haushalt wird in der Zukunft durch höhere Zinsaufwendungen belastet.

Um es freundlich auszudrücken, solches Schönrechnen von Zahlen ist brotlose Kunst.

Gewerbesteuereinnahmen Solarpark
Wir sollten uns vielmehr darum kümmern, dass wir das als Einnahmen erhalten, was uns zusteht. Da wären zum Beispiel erhebliche Gewerbesteuereinnahmen aus dem Solarpark der Firma Tauber Solar. Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde vertraglich geregelt, dass die Betreibergesellschaft ihren Sitz in Homberg (Efze) haben muss, damit die Gewerbesteuer an die Stadt Homberg geht. Entsprechend wurde es in den gültigen Pachtvertrag aufgenommen. Entscheidend ist, dass nur die Gemeinde, in deren Gebiet die Betreibergesellschaft ansässig ist, die Gewerbesteuerzahlungen erhält. Laut Aussage unseres ehemaligen Bürgermeisters unterhält Tauber Solar in Homberg lediglich eine unselbständige Betriebsstätte, Anteile des Parks wurden an diverse Investoren verkauft. Daraus muss ich folgern, dass Homberg bei der Gewerbesteuer wohl leer ausgeht. Wozu braucht es Parlamentsbeschlüsse und Verträge, wenn sich niemand um die vertragsgemäße Umsetzung kümmert? Daher fordert die FWG, dass sich der Magistrat mit Herrn Bürgermeister Dr. Ritz an der Spitze darum kümmern, dass uns die vertragsgemäß zustehenden Gewerbesteuereinnahmen auch zufließen. Dadurch würde ein erhebliches Loch im städtischen Haushalt gestopft.

Interkommunale Zusammenarbeit
Die FWG begrüßt, dass durch unseren neuen Bürgermeister endlich Bewegung in den Bereich interkommunale Zusammenarbeit gekommen ist. Die Zusammenlegung der Kläranlagen und Abwasseranlagen von Homberg und Frielendorf ist ein wichtiger erster Schritt. Engagiertes Personal hat die Pläne und den Zeitrahmen unlängst vorgestellt. Die FWG stimmt für eine baldige Umsetzung. Gewonnene Erfahrungen werden für den nächsten Schritt, die Zusammenlegung der Bauhöfe von Homberg und Frielendorf, hilfreich sein. Durch die Schaffung von Synergieeffekten können Personal- und Sachkosten eingespart werden. Investitionen für Neuanschaffungen können gemeinsam getragen werden.

Personalkosten
Dringende Aufgabe der nächsten Monate muss auch die Reduzierung der städtischen Personalkosten sein. So soll eine vergleichende Prüfung des Rechnungshofs ergeben haben, dass Homberg einen deutlich höheren Personalkostenanteil als vergleichbare Kommunen haben soll. Hier bedarf es einer sorgfältigen Überprüfung. Mittels einer vernünftigen Personalplanung sollte es mittelfristig möglich sein, die Kosten erheblich zu reduzieren. Damit sie mich nicht falsch verstehen, damit sind nicht Kündigungen oder der Verzicht auf Gehaltserhöhungen und Beförderungen gemeint. Zusammenlegung von Stellen, interkommunale Zusammenarbeit und organisatorische Änderungen könnten ausreichen Kosten zu senken, indem frei werdende Stellen nicht neubesetzt werden müssen.

Ablehnung des Haushalts
Der heute zur Abstimmung stehende Haushalt stellt für die Bürgerinnen und Bürger aus Sicht der FWG eine unzumutbare Belastung dar. Eine erneute Erhöhung der Grundsteuer ist abzulehnen.

Eine Zustimmung zu diesem Haushaltsentwurf erfolgt daher nicht.

gez. Achim Jäger, Fraktionsvorsitzender

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